Eine IW-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland Ganztagsangebote nur für rund ein Drittel der Grundschüler bestehen. Dabei variiert das Angebot schon zwischen den Flächenländern deutlich: in Bayern sind 9 Prozent der Schüler in Ganztagsbetreuung an Grunschulen, in NRW 41 und in Sachsen 85 Prozent. Mit diesen Ergebnissen zeigt sich die nächste familienpolitiche Baustelle: Damit Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich gelingt, wird ein durchgängiges Betreuungsangebot – für U3-Kinder, Ü3-Kinder und Schulkinder – benötigt.
Aus Sicht der Bundespolitik stellt ein Ausbau der Schulkindbetreuung eine Herausforderung dar: Zum einen gibt es mit den Ganztagsschulen und Horten ein Nebeneinander von Betreuungsangeboten und Bundesländer setzen auf die eine oder andere Form. Und: Die Bundesländer reklamieren für sich, für den Schulbereich zuständig zu sein. Das macht eine bundeseinheitliche Regelung oder gar die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs für Schulkindbetreuung schwierig.
Meines Erachtens darf diese Herausforderung nicht bedeuten, dass die Politik sich nicht für eine bessere Vereinbarkeit mit Schulkinder einsetzt. Vielmehr sollte die familienpolitische Erfolgsgeschichte „Betreuungsausbau“ mit dem neuen Kapitel „Schulkindbetreuung“ fortgesetzt werden. In den Hauptrollen sehe ich: Das Bundesfamilienministerium und die Familien- und Schulministerien der Länder.