Kommunale Familienpolitik

Familienpolitik in Deutschland wird im Allgemeinen aus bundes- und landespolitischer Sicht betrachtet. Doch diese Perspektive ist verengt, weil Familienpolitik sehr konkret und sichtbar wird auf der kommunalen Ebene wird. Dabei sind Kommunen nicht nur ausführende Organe, die beispielsweise Kitaplätze schaffen, um den Rechtanspruch auf Kinderbetreuung zu verwirklichen. Kommunen gehen über ihre gesetzlichen Aufgaben hinaus und sind aus eigenem Antrieb familienpolitisch aktiv.

Was ist kommunale Familienpolitik?

Maßnahmen einer Gemeinde, die zur Sicherung und/oder Verbesserung der Lebenslage von Familien vor Ort beitragen, werden zur kommunalen Familienpolitik gerechnet. Dabei kann es sich um Maßnahmen handeln, die Kommunen wahrnehmen müssen, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet sind, oder um Maßnahmen, die sie freiwillig ergreifen.

Kommunale Familienpolitik ist Querschnittspolitik. Sie berührt bspw. die Sozialverwaltung (Stichwort: kommunale Familienhilfe), die Bauverwaltung (Stichwort: familienfreundliche Wohnungsbau) und den Öffentlichen Personennahverkehr (Stichwort: kommunale Zeitpolitik). Kommunale Familienpolitik betrifft auch die Wirtschaftsförderung – Maßnahmen für eine gelingende Vereinbarkeit tragen zur Sicherung der Fachkräftebasis auf kommunaler Ebene bei.

Wer ist in Kommunen familienpolitisch aktiv?

Eine Besonderheit in der familienpolitischen Akteursszene stellen Lokale Bündnisse für Familie dar. Sie zielen  auf die Einbindung staatlicher, verbandlicher, zivilgesellschaftlicher und erwerbswirtschaftlich tätiger Akteure ab. Über neu entstehende Netzwerke sollen zusätzliche Ressourcen für die Familienpolitik gewonnen und bestehende reorganisiert werden, um möglichst haushaltsneutral den Implikationen der demografischen Entwicklung  begegnen zu können. Das Tätigkeitsspektrum Lokaler Bündnisse erstreckt sich auf verschiedene Handlungsfelder, wobei die Vereinbarkeitsfrage einen Arbeitsschwerpunkt darstellt.